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Acker Raum-Systeme GmbH (ARS) - Ihr Spezialist für Container, Bürocontainer, Mietcontainer, Wohncontainer, Modulbauten und mehr...

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Acker Raum-Systeme GmbH (ARS)

1. Allgemeines, Definitionen, Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der ARS mit ihren jeweiligen Kunden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden, insbesondere deren Einkaufsbedingungen werden, selbst wenn sie der ARS bekannt sind nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart. Diese Geltungsvereinbarung kann nicht über Hinweis auf Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Kunden erfolgen.

Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmen im Sinne der Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen die ARS in Geschäftsbeziehung tritt, soweit dies in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Vertragsschluss 

Die Angebote der ARS sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware bei ARS erwerben zu wollen. Er ist an diese Erklärung gebunden. ARS ist berechtigt, das in dieser Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich durch Auftragsbestätigung.

Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege wird ARS den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung des Verbrauchers dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der ausdrücklichen Annahmeerklärung verbunden werden.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferanten von ARS. Diese Einschränkung gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von ARS zu vertreten ist, insbesondere bei höherer Gewalt, beispielsweise Streik, nicht vorhersehbare Arbeitskampfmaßnahmen oder nicht vorhersehbarer Störung der Transportwege. Der Kunde wird seitens ARS über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

Sofern der Kunde Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von ARS gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.

3. Urheberrechte 

ARS behält sich an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen alle eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch ARS Dritten zugänglich gemacht werden.

4. Eigentumsvorbehalt 

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich ARS das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich ARS das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 
 
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 
 
Der Kunde ist verpflichtet, ARS über den Zugriff Dritter auf die gelieferte Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der gelieferten Ware sowie den eigenen Wohnsitz- oder Unternehmenssitzwechsel hat der Kunde ARS ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. 
 
ARS ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. 
 
Der Unternehmer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dabei bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an ARS ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. ARS nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung seitens ARS ermächtigt. ARS behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 
 
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für ARS. Erfolgt eine Verarbeitung mit ARS nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt ARS an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ARS gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. 
Dasselbe gilt, wenn die gelieferte Ware mit anderen, ARS nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

5. Widerrufs- und Rückgaberecht 

Schließt ein Verbraucher mit ARS einen Vertrag über den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln außerhalb der Geschäftsräume von ARS, so steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Dies bedeutet, dass der Verbraucher seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen kann. Der Widerruf muss in Textform erfolgen oder kann durch Rücksendung der Ware gegenüber ARS erklärt werden. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 
 
Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts der Verbraucher. ARS hat gegen den Verbraucher Anspruch auf Wertersatz der für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandenen Verschlechterung der Ware. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

6. Preis 

Der vereinbarte Preis ist für einen Zeitraum von drei Monaten bindend. Bei einem darüber hinaus gehenden Lieferzeitraum behält sich ARS Preisanpassung vor. Der Kaufpreis versteht sich netto. Die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. 
 
Im Falle einer Versendung werden die Versandkosten gesondert in Rechnung gestellt. 
 
Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Ware und der Rechnung innerhalb von 10 Tagen den Preis an ARS zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges den Rechnungsbetrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. 
Der Unternehmer hat während des Verzuges den Rechnungsbetrag in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich ARS vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 
 
Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, das Entstehen eines geringeren Verzugsschadens nachzuweisen. 
 
Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch ARS anerkannt wurden. 
 
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur möglich, wenn sein Gegenanspruch auf dasselbe Vertragsverhältnis zurückzuführen ist. 
 
Soweit seitens des Kunden eine förmliche Abnahme, so vor allem bei der nachfolgend beschriebenen Montage vor Ort erforderlich ist, schuldet der Kunde nach Fertigstellung der Arbeiten die förmliche Abnahme. Soweit diese nicht unverzüglich erfolgt, setzt ARS eine Abnahmefrist von zwei Wochen. Nach Ablauf der insoweit gesetzten Frist gilt die Abnahme nach den Voraussetzungen des § 640 BGB als fingiert.

7. Gefahrübergang 

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. 
 
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.   
 
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Soweit ARS ein Aufstellen oder Montieren der gelieferten Ware übernommen hat, so beschränkt sich der Leistungsumfang ausschließlich auf den Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung.

8. Montage 

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gehören folgende Punkte nicht zum Leistungsumfang von ARS:

  • Mehraufwand durch Gründung bei nicht ebenem oder waagerechtem Gelände, ferner Mehraufwand wegen fehlerhaftem oder nicht nach dem Fundamentplan erstellten Fundament.
  • Alle bauseitigen Maurer-, Beton- und Stemmarbeiten, insbesondere das Vergießen von Lagern und Ankern, das Einmauern von Trägern und Untergießen von Fußplatten usw.
  • Das Herstellen eines Anschlusses für Strom und Wasser in unmittelbarerer Nähe der Baustelle, ferner die Lieferung von Strom und Wasser während der Dauer der Montage
  • Die endgültige Erstellung des Strom-, Wasser- und Gasanschlusses vom Netz an den Liefergegenstand.

Für die vorstehenden Leistungen ist ausschließlich der Kunde auf dessen Kosten zuständig.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Zufahrt zur Baustelle so ausgelegt ist, dass das An- und Befahren der Baustelle mit großen Lkw oder einem Autokran möglich ist. ARS wird auf Nachfrage des Kunden die entsprechenden Spezifikationen konkretisiert mitteilen. Der Kunde hat ferner dafür zu sorgen, dass in unmittelbarer Nähe zum Aufstellplatz geeignete und ausreichende Lagerplätze vorhanden sind.

Im Falle von Fassadenverkleidungen oder sonstigen Außenmontagen muss der Boden um den Aufstellort so beschaffen sein, dass er mit Arbeitsgerüsten problemlos befahren werden kann. Bauseitig müssen aller Maurer-, Beton- und sonstige Arbeiten vor Aufnahme der Montage soweit fertiggestellt sein, dass sofort nach Ankunft mit der Montage begonnen werden kann. Hindernisse, die die Montagearbeit erschweren, müssen vorher beseitigt werden.

Ist dies technisch nicht möglich, müssen derartige Hindernisse namentlich über Flur liegende Leitungen, unbefestigte Anfahrtswege ARS rechtzeitig vor Montagebeginn bekannt gegeben werden. Etwa dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Der Kunde hat ferner dafür zur sorgen, dass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen in der Nähe von Hochspannungsleitungen einschl. der einschlägigen Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferer den Aufstell- und Montageort mit den für den Transport der Ware üblichen oder notwendigen Transport- und Abladehilfsmitteln ohne Schwierigkeiten erreichen kann. Etwa dadurch erforderliche Transportwege hat der Kunde auf seine Kosten herzustellen und zu unterhalten. Verzögert sich die Lieferung wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.

Für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zur Aufstellung und zum Betrieb des Liefergegenstandes ist ausschließlich der Kunde auf dessen Kosten verantwortlich. ARS übernimmt keine Haftung dafür, dass der Liefergegenstand für den vom Kunden vorgesehenen Betrieb geeignet ist und dass die erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt werden.

9. Gewährleistung 

Ist der Kunde Unternehmer, leistet ARS für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Ist der Kunde Verbraucher, so hat dieser bei Mängel der Ware zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. ARS ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware gegenüber ARS schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge. Verbraucher müssen ARS innerhalb einer Frist von drei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei ARS.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu, soweit dies gesetzlich ausgeschlossen werden kann. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn ARS die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vgl. Ziff. 4).

Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist ARS lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch ARS nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

10. Haftungsbeschränkungen 

Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung von ARS ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ARS.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei ARS zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme der Ware. Dies gilt nicht, wenn ARS grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von ARS zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig ist ausschließlich hier Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung zwischen Kunden und ARS der Geschäftssitz der Acker Raum-Systeme GmbH. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg gilt insoweit als vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschl. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. 

 

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© Abbildungen: ARS

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