Bauseitige Leistungen
zu erbringen durch den Mieter, Käufer, Auftraggeber:
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Fundamente nach Vorgabe inkl. Fundamenterder, Eingangspodest (falls erforderlich) und Statik. Fundamente müssen hinterlüftet werden.
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Für schwere Lastzüge (bis 20m Länge) /und 60-80 to. Kran erreichbare Entladestellen (Fundament), keine Einschränkungen durch Hochspannungsleitungen, Brücken, vorh. Gebäude, Bäume etc. *
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Baustrom 220/380 V, Bauwasser sowie Heizenergie bei Warmwasser-Heizung (wichtig für Bodenbelagsarbeiten) termingerecht, frei Verwendungsstelle.
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Zuführung und Anschluss sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen für Brauch-, Schmutz-, und Regenwasser, Strom und Gas etc. inkl. Endanschluss (Anschlusspunkte werden von ARS vorgegeben) sowie etwaige Zähler und Zählerkästen.
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Ferner sind bauseits der/die Container von einem Elektrofachmann anzuschließen bzw. bei Rückbau diese Verbindungen zu lösen.Der jährliche Elektrocheck (E-Check) der gesamten elektrischen Anlage am/im Container ist bauseits auf eigene
Kosten durchführen zu lassen. Hierzu gehört auch das monatliche Überprüfen des FI-Schutzschalters im Sicherungskasten.
Der Container ist entsprechend durch den Mieter zu erden. Ein Blitzschutzsystem gegen Überspannungsschäden kann erforderlich sein und wäre dann ebenfalls bauseits zu installieren.
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Etwaige Brand-, Schall- und sonstige Auflagen die nicht durch unser Angebot erfüllt werden, insbesondere Auflagen aus der Baugenehmigung oder der jeweiligen LBO. **
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Blitzschutzsystem, falls erforderlich.
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Etwaige Prüfgebühren der Bauantragsunterlagen (Statik/Schall/Wärme- und Brandschutz) sowie Genehmigungskosten und Steuern.
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Etwaige Innenstadtsperrungen oder ordnungsbehördliche Verkehrsregelung/ Sondergenehmigungen. *
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Baumüll wird zentral gesammelt und in bauseits gestellten Müllcontainer gebracht, Übergabe erfolgt besenrein. Gestellung eines WC erfolgt ebenfalls bauseits.
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Krangestellung, sowie jegliches Hebezeug (Stapler, etc.) nach ARS-Vorgabe. *
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Versicherung, ab Anliefertag (sämtl. mit dem Gebäude zusammenhängende Versicherungen wie z.B. Bauwesen, ebenso Versicherungen gegen "Vandalismus einschl. Graffiti") bis Abholtag ***.
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Kompletter Bauantrag, Architektenleistung inkl. Einholen der Baugenehmigung (Alle Kosten die durch fehlende Baugenehmigung entstehen gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. VP). Eine Kopie der Baugenehmigung muss ARS 4 Wochen vor Baubeginn vorliegen.
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Steuern & Abgaben z.B. Grundsteuer etc.
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Feste und ebene Fläche 3m um das Gebäude für den Einsatz von Rollgerüsten, ein geschotterter Bauweg bis vor dem Haupteingang des Gebäudes (vermeidet Verschmutzung der Anlage) sowie eine "pre-Montagefläche"/ Baustelleneinrichtungsfläche (mind. 20% der Grundfläche).
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ARS kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Transportfahrzeuge bzw. Autokrane etc. an Untergrund und Fahrwegen entstehen.
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Sollten für Möbel, Geräte, etc. Fixmaße benötigt werden, so sind diese inkl. Toleranzen bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Andernfalls übernimmt ARS hierfür keine Haftung.
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Geringe Maßabweichungen zwischen Zeichnung und Endausbau sind möglich.
Einhaltung der Grenzabstände. Sollte in Baugrenznähe aufgestellt werden, ist der AG verpflichtet diese Grenzen, vor Montagebeginn, unmissverständlich bekannt zu geben.
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Einholung von Arbeitserlaubnisse für Sonn- und Feiertagsarbeiten falls erforderlich.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich in regelmäßigen Abständen (z.B. im Herbst/ Frühjahr bzw. nach Sturm) die Dachgullys, Rinnen und Fallrohre zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen.
* bei evtl. Mietgeschäften bei Mietende
** zur Erfüllung der evtl. Auflagen aus Punkt 5. erhalten Sie, nach Erteilung der Baugenehmigung, ein gesondertes Angebot.
*** "Abholtag" gilt nur bei Miete